Der "wirtschaftlich vertretbare Preis" wird mit der Realisation des erwähnten Nachfolgekonzepts begründet. Aus diesen gewählten Formulierungen ist zu schliessen, dass der Grund der Aktienübertragung primär in der Sicherstellung einer Nachfolgelösung liegt. Es steht der Weiterbestand der Gesellschaft im Vordergrund und nicht die Begünstigung des Beschwerdeführers für die vergangene bzw. zukünftige Arbeitsleistung. Dass der Beschwerdeführer langjähriger Arbeitnehmer der E._____ AG war und ohne diese Funktion allenfalls gar nicht in den Kreis der möglichen Nachfolger gekommen wäre, ist von untergeordneter Bedeutung.