Im Erbvertrag vom 20. Dezember 2001 ist erwähnt, dass der Beschwerdeführer langjähriger Geschäftsführer dieser Gesellschaft war und den "Turnaround" erreicht hatte. Weiter wird als Zielsetzung festgehalten, dass die Gesellschaft und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze erhalten werden sollen, weshalb der Erbvertrag abgeschlossen wurde. Mittels des Kaufvertrags vom 20. Dezember 2001 sollte zudem eine Nachfolgelösung bereitgestellt werden, die den Weiterbestand der Gesellschaft sicherstellt. Der "wirtschaftlich vertretbare Preis" wird mit der Realisation des erwähnten Nachfolgekonzepts begründet.