6.4 6.4.1 Eine gesetzliche Grundlage für die Abgrenzung zwischen Mitarbeiterbeteiligungen und Nachfolgeregelungen in Konstellationen wie der vorliegenden besteht nicht ausdrücklich. Dennoch ist eine solche Abgrenzung erforderlich – dies ergibt sich aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Danach muss zwischen der geldwerten Leistung, die der Steuerpflichtige von - 17 -