Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden kam in einem Urteil zum Schluss, dass die fraglichen Beteiligungsrechte im Rahmen einer Nachfolgeregelung abgegeben worden seien und der Aktienerwerb Teil eines längerfristigen Nachfolgekonzepts gewesen sei. In den Erwägungen wurde insbesondere ausgeführt, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass mehrere Mitarbeiter regelmässig und wiederkehrend Aktien der Treuhandgesellschaft in kleinen Tranchen kaufen konnten. Der - 16 -