5.2.2 Der Kanton Zürich stellt bei Nachfolgeregelungen darauf ab, ob der Kauf im Kausalzusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht und zieht auch hier die Rückgabeverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Indiz bei. Auf die Höhe der Beteiligungsquote komme es hingegen nicht an (OESTERHELT / GAMMETER, Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, in: Seminarunterlagen, Projectos Seminar vom 18. März 2024, S. 10; JÜRG ALTORFER, Aktuelles aus dem Zürcher Steuerwesen, Seminarunterlagen, Abendveranstaltung: EXPERTsuisse Sektion Zürich vom 26. Januar 2021, Ziff. 2.1).