5.2 Im Urteil 2C_1057/2018 vom 7. April 2020 stellte das Bundesgericht fest, dass der Erwerb einer qualifizierten Beteiligung von 50 % das Vorliegen von Mitarbeiteraktien im Sinne von Art. 17a DBG nicht per se ausschliesst (Erw. 3 ff.). Dem Entscheid lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem das Aktionariat durch einen Aktionärbindungsvertrag geregelt war, der unter anderem eine Veräusserungssperre sowie ein gegenseitiges Vorkaufsrecht zum Substanzwert vorsah.