Das Bundesgericht hat in der oben zitierten neueren Rechtsprechung die Kriterien für die Qualifikation von Leistungen von Dritten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis als Einkommen wiederholt einheitlich bestätigt. Wie ausgeführt, sehen die einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen keine Unterscheidung für Zuwendungen unter Lebenden und Zuwendungen von Todes wegen vor. Auch in der Literatur finden sich - 13 -