Der direktsteuerliche Begriff des Einkommens ist harmonisiert und im kantonalen Steuerrecht gleich auszulegen wie im Recht der direkten Bundessteuer (Urteil des Bundesgerichts 2C_1057/2018 vom 7. April 2020, Erw. 2.2, mit Verweis auf BGE 143 II 402, Erw. 7.1).