c des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG; SR 642.14), dass die Abgrenzung der Einkommens- von den Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Schenkungen und Vermächtnissen nach den gleichen Kriterien zu erfolgen habe. Ein sachlicher Grund für eine Unterscheidung sei nicht ersichtlich. - 10 -