_ habe von den Leistungen des Beschwerdeführers unmittelbar durch die fortdauernde Ausschüttung von erheblichen Dividenden profitiert. Eine persönliche, über das Arbeitsverhältnis hinausgehende Beziehung zwischen Schenkerin und Beschenktem sei vorliegend nicht nachgewiesen und schliesse im Übrigen eine einkommenssteuerpflichtige Schenkung auch nicht per se aus.