Das Vermächtnis sei nicht im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers ausgerichtet worden, sondern aufgrund einer notwendigen Übertragung von Todes wegen, die ihre Motivation in der Nachfolge und Unternehmenskontinuität und ihren Rechtsgrund in einem zweiseitigen Erbvertrag gehabt habe. Im Übrigen seien der Beschwerdeführer und C._____ langjährige Freunde. Schliesslich verstosse der vorinstanzliche Entscheid gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung und sei auch hinsichtlich der erbrechtlichen Verfügungsfreiheit gemäss Bundeszivilrecht und der Eigentumsgarantie problematisch.