2. 2.1 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Urteil im Wesentlichen erwogen, dass C._____ dem Beschwerdeführer die Aktien im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers bei der E._____ AG zugewendet habe. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob trotz fehlenden Arbeitsverhältnisses Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder eine Schenkung vorliege, lasse sich insbesondere in Bezug auf den engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Tätigkeit sowie die Unentgeltlichkeit der Vermögenszuwendung (Urteil des Bundesgerichts 2C_703/2017 vom 15. März 2019, Erw. 3.2) auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen.