2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beschwerdegegner. -7- 2. In seiner Eingabe vom 12. Mai 2023 verzichtete das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, auf die Erstattung einer Vernehmlassung. Der Gemeinderat Q._____ verzichtete mit Schreiben vom 14. Juni 2023 auf eine Beschwerdeantwort. Das Kantonale Steueramt beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 13. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde. Am 27. Juli 2023 reichte der Vertreter der Beschwerdeführenden eine Replik ein und machte in der Eingabe vom 30. August 2023 Ausführungen zur Kostennote.