2. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 3. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 15'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 170.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 15'270.00, unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 11. Mai 2023 gelangten A._____ und B._____ an das Verwaltungsgericht und liessen folgende Anträge stellen: