Mit Verfügung vom 15. Oktober 2019 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuer 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 8'332'400.00 (satzbestimmendes Einkommen: Fr. 8'803'100.00; qualifizierter Beteiligungsertrag: Fr. 466'100.00) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 3'682'000.00 (satzbestimmendes Vermögen: Fr. 9'675'000.00) veranlagt. In Abweichung zur Selbstdeklaration wurde das Vermächtnis von C._____ in Höhe von Fr. 8'252'770.00 als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit aufgerechnet. -6-