werden, weil die Sozialkommission S._____ gemäss Protokoll vom 28. September 2009 dem Rechtsgeschäft nicht zustimmte. Als Begründung führte sie an, dass eine Änderung des Willens von C._____ gegenüber dem Kauf- und Erbvertrag vom 20. Dezember 2001 nicht ersichtlich sei und anders lautende heutige Äusserungen als Folge der Entmündigung rechtlich nicht relevant seien. Da C._____ mit Beschluss vom 26. Oktober 2004 entmündigt worden war, konnte das Rechtsgeschäft ohne die Zustimmung der Sozialkommission nicht abgeschlossen werden.