Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei keine Aktien entgeltlich oder unentgeltlich auf andere Personen als die andere Vertragspartei zu übertragen. […] 6. Rückübertragung der verkauften Aktien Sofern Herr A._____ von Frau C._____ sämtliche Aktien der E._____ AG übernommen und diese bezahlt oder die entsprechenden Darlehen zurückbezahlt hat, erfolgt keine Rückübertragung der Aktien auf Frau C._____.