1.2. Die Beschwerdeführerin gab anlässlich der Befragung an der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 16. Mai 2023 zu Protokoll, dass sie gegen ihren Willen Medikamente habe einnehmen müssen; sie erhalte jede Viertelstunde Haldol (Protokoll, S. 3, vgl. auch S. 6). Das Aripiprazol werde ihr "zwangsweise (in den Mund) eingesteckt" (Protokoll, S. 7).