4.8. Die Klinikakten, die Einschätzungen der Klinikärzte und des psychiatrischen Gutachters sowie der persönliche Eindruck anlässlich der Verhandlung vom 16. Mai 2023 machen deutlich, dass sich das Zustandsbild der Beschwerdeführerin noch nicht stabilisiert hat, weshalb auch ihre Äusserung, freiwillig in der Klinik bleiben zu wollen, zurückhaltend zu würdigen ist. Aufgrund der offensichtlichen Selbstgefährdung – insbesondere im Zusammenhang mit der Diabetes-Erkrankung, aber auch der Gefahr einer Chronifizierung der psychiatrischen Symptome sowie einer allfälligen Verwahrlosungstendenz – ist die Fortsetzung der stationären Behandlung in