4.4. Auch anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 16. Mai 2023 konnte sich die Beschwerdeführerin nach wie vor nicht von ihren Wahnvorstellungen distanzieren und war davon überzeugt, dass sie (sinngemäss) aufgrund einer Magendarmgrippe in die Psychiatrie gekommen sei (Protokoll, S. 2 f.). Zudem waren wiederholt klare Wahnvorstellungen erkennbar; so berichtete die Beschwerdeführerin beispielsweise davon, dass jemand begonnen habe vom Himmel herab Feuer herunter zu leeren, weil die Autos sonderbare Dinge angestellt hätten. Bei allen Häusern habe es schwarze Dinge vorne dran. Die Möbel seien nach dem Militär angeschrieben.