2.4. Der Gutachter äusserte sich im mündlichen Gutachten anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 16. Mai 2023 bezüglich der Diagnose dahingehend, dass bei der Beschwerdeführerin seit Jahren eine paranoide Schizophrenie bestehe, die je nach Situation zur Entgleisung führe, wobei es dann zu diversen Wahnideen bei der Beschwerdeführerin käme (Protokoll der Verhandlung vom 16. Mai 2023 [nachfolgend: Protokoll], S. 11).