2.2. Bei der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung vom einweisenden Arzt eine schizoaffektive Störung, gegenwärtig psychotisch, mit nicht auszuschliessender Selbstgefährdung diagnostiziert. Die Beschwerdeführerin habe beschrieben, dass ölige Flüssigkeit aus ihr herauskomme, welche untersucht werden müsse, denn in Q. würde aktuell Öl über die Dächer geschüttet, wobei ein Krieg mit Aliens bestünde (Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung vom 10. Mai 2023, S. 2 f.).