5.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 5.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 6. 6.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 6.2. Mit Eingabe vom 23. Mai 2023 zeigte lic. iur. Martin Schwaller, Rechtsanwalt und Notar, Aarau, die Mandatierung durch die Beschwerdeführerin an und verlangte Akteneinsicht, die ihm in der Folge gewährt wurde.