4. Der von Dr. med. D., Leitende Ärztin, und E., Assistenzpsychologin, seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 15. Mai 2023 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht ein. 5. 5.1. An der Verhandlung vom 16. Mai 2023 in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin sowie für die Einrichtung Dr. med. F., Oberärztin, teil. Zudem war Dr. med. C. als psychiatrischer Gutachter anwesend. -3- Die Beschwerdeführerin erklärte zu Protokoll, dass sie neben der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung auch eine Behandlung ohne Zustimmung mit Beschwerde anfechten wolle.