B. 1. A. wurde mit Entscheid von Dr. med. B., Kantonsspital Baden, vom 10. Mai 2023 mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) eingewiesen. 2. Mit Eingabe vom 11. Mai 2023 (Eingang gleichentags per Email) erhob A. Beschwerde, insbesondere gegen den Unterbringungsentscheid. 3. Mit Instruktionsverfügung vom 12. Mai 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Unter anderem wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Zudem wurde Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 16. Mai 2023 vorgeladen.