7.3. Das Bundesgericht hob in seinem Urteil vom 9. Dezember 2016 (2C_204/2016) lediglich die Steuerveranlagungen und Entscheide betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 auf, nicht aber die damals nicht verfahrensgegenständliche Steuerveranlagung des Kanton Graubünden betreffend Kapitalzahlung im Jahr 2009 (Bund). Die Besteuerung der Kapitalleistung mit den übrigen Einkommen führt damit grundsätzlich zu einer doppelten steuerlichen Erfassung: Einerseits im Rahmen der ordentlichen Einkommensbesteuerung für die Bundessteuer 2009 im Kanton Aargau, andererseits durch die vorerst fortbestehende Steuerveranlagung (Jahressteuer) des Kantons Graubünden.