Weiter sehen einige Kantone in ihren steuerrechtlichen Bestimmungen für den Fall der Doppelbesteuerung ausdrücklich eine Revision vor und wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise postuliert, dass im Falle einer sich nachträglich ergebenden aktuellen Doppelbesteuerung ein solcher Revisionsanspruch auch ohne explizite Gesetzesgrundlage direkt gestützt auf Art. 127 Abs. 3 BV bestehen müsse (BGE 139 II 373, Erw. 1.5; OLIVER MARGRAF, Ausgewählte Aspekte des Revisionsverfahrens gemäss Art. 147-149 DBG, Steuerrevue [StR] 69/2014 S. 76 ff.).