100 Abs. 5 BGG). Es kann daher auch eine bereits ergangene rechtskräftige Veranlagung eines konkurrierenden Kantons in die Beschwerde wegen interkantonaler Doppelbesteuerung einbezogen werden, ohne dass auch in diesem Kanton der ganze kantonale Instanzenzug durchlaufen werden - 18 - musste (anstelle vieler Urteil des Bundesgerichts 2C_243/2011 vom 1. Mai 2013, Erw. 1.4; vgl. auch PETER LOCHER, Die Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten wegen Verletzung des Doppelbesteuerungsverbots von Art. 127 Abs. 3 BV, ASA 77 [2009] S. 497 ff.).