Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts liegt eine interkantonale Doppelbesteuerung unter anderem vor, wenn eine steuerpflichtige Person von zwei oder mehreren Kantonen für das gleiche Steuerobjekt und für die gleiche Zeit zu Steuern herangezogen wird (aktuelle Doppelbesteuerung, BGE 137 I 145, Erw. 2.2). Eine entsprechende Doppelbesteuerung ist nach Durchlaufen des kantonalen Instanzenzugs mit öffentlich-rechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht zu rügen (Doppelbesteuerungsbeschwerde), wobei die Beschwerdefrist spätestens dann zu laufen beginnt, wenn in beiden Kantonen Entscheide getroffen worden sind, gegen welche beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden kann (Art.