Während der Coronaviruspandemie habe sich die Familie aber zur Eigennutzung entschlossen und die Liegenschaft am X-Weg 22 im Juli 2021 selbst bezogen (vgl. dazu auch die Eingabe der Beschwerdeführer vom 29. Oktober 2018 gegenüber dem Steueramt Q.). Weiter wird mit Stellungnahme vom 14. April 2023 darauf verwiesen, dass die selbständige Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers als Liegenschaftenhändler inzwischen Erfolge verzeichne, nachdem er mit Verkaufsvertrag vom 31. März 2023 sein Stockwerkeigentum in der Gemeinde R./GR nach einer Haltedauer von acht Jahren zum Preis von Fr. 1'370'000.- an nicht nahestehende Dritte verkauft habe.