Liegenschaften (insbesondere im Kanton Graubünden) als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler agiert haben. Während der Coronaviruspandemie habe sich die Familie aber zur Eigennutzung entschlossen und die Liegenschaft am X-Weg 22 im Juli 2021 selbst bezogen (vgl. dazu auch die Eingabe der Beschwerdeführer vom 29. Oktober 2018 gegenüber dem Steueramt Q.).