C. 1. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 12. Januar 2023 (Postaufgabe: 13. Januar 2023) liessen A. und B. beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts betreffend direkte Bundessteuer 2009 erheben und folgende Anträge stellen: 1. Das steuerbare Einkommen sei auf Fr. 0.00 festzulegen. 2. Evtl.: Die Kapitalzahlung sei gemäss Art. 37 DBG unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zum Rentensatz zu besteuern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates Aargau.