2.3. In Bezug auf die ordentliche Bundessteuer 2009 hielt die Steuerkommission Q. mit Einspracheentscheid vom 15. November 2018 an der Aufrechnung der Kapitalleistung beim übrigen Einkommen fest und setzte das steuerbare Einkommen für die direkte Bundessteuer 2009 erneut auf Fr. 3'418'443.00 fest. B. Mit Entscheid vom 23. November 2022 (3-BB.2019.6) wies das Spezialverwaltungsgericht des Kantons Aargau, Abt. Steuern, die hiergegen erhobene Beschwerde ab. -4-