2.2. Mit Einspracheentscheid vom 3. Juli 2018 hiess die Steuerkommission Q. die gegen die definitive Steuerveranlagung vom 28. Februar 2013 (direkte Bundessteuer 2009, Kapitalzahlung) erhobene Einsprache gut und setzte das steuerbare Einkommen diesbezüglich auf Fr. 0.00 fest. Sie erwog hierbei, dass im kantonssteuerlichen Verfahren die Rechtmässigkeit des Kapitalbezugs höchstrichterlich in Abrede gestellt worden sei, weshalb die (gesonderte) Besteuerung als Kapitalbezug aus der 2. Säule falsch sei.