Graubünden an, die Steuerveranlagungen betreffend Kapitalzahlung im Jahr 2009 aufzuheben und die bereits bezogenen Kantons- und Gemeindesteuern zurückzuerstatten. 1.3. Hierauf leistete A. am 29. Dezember 2017, am 20. Juni 2018 und am 19. Juli 2018 Rückerstattungen von insgesamt Fr. 3'451'560.66 an die Freizügigkeitsstiftung "PensFree", jedoch ersuchte er bereits am 22. Juli 2018 erneut um Barauszahlung der Austrittsleistung infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, worauf ihm am 3. August 2018 ein Kapital von Fr. 3'412'751.76 ausbezahlt wurde. Im anschliessenden -3-