Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Direkte Bundessteuer 2009 Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 23. November 2022 -2- A. 1. 1.1. A. und B. meldeten sich am 1. April 2009 zusammen mit ihren beiden Kindern bei der Einwohnerkontrolle Q. ab und in R. (GR) an. Am 7. April 2009 liess sich A. sein Vorsorgekapital von Fr. 3'451'562.00 von der Freizügigkeitsstiftung "PensFree" zwecks Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausbezahlen. Am 1. Oktober 2009 meldete sich die Familie wieder in Q. an.