2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 236.00, gesamthaft Fr. 1'236.00, sind von der Beschwerdeführerin zu 5/6 mit Fr. 1'030.00 und von der Beschwerdegegnerin zu 1/6 mit Fr. 206.00 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die Beschwerdegegnerin das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Rechtsabteilung) den Gemeinderat Q. Mitteilung an: den Regierungsrat - 13 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten