schriften, ungenügende Anzahl Pflichtparkplätze). Mit Bezug auf das von der Nutzung bzw. dem Betrieb des Schindelwagens (als Brotbackstube) ausgehende Störpotenzial für die Nachbarschaft und ob dieses erheblich höher ist als beim Konzertbetrieb lassen sich daraus keine Schlüsse ziehen. Bei den Ausführungen zur Zonenkonformität jedenfalls werden der Zirkuswagen mit Holzbackofen und die Konzertinfrastruktur in einem Atemzug genannt und beiden als übermässig störend empfundenen Nutzungen, die sich mit der Zeit zu einer Gastronomienutzung ausweiten könnten, die Zonenkonformität in einem ruhigen Wohnquartier abgesprochen (Vorakten, act. 163 f. und 195).