Wenn dem so wäre, hätte sie nach dem Rückzug des Baugesuchs für den Schindelwagen und der Mitteilung der Vorinstanz bezüglich der beabsichtigten Abschreibung des Beschwerdeverfahrens zufolge Gegenstandslosigkeit und der eher geringen Erfolgsaussichten für das beantragte Konzertverbot wohl kaum an ihrem Antrag betreffend Konzertverbot festgehalten. An dieser Haltung zeigt sich, dass ihr das beantragte Konzertverbot gleichermassen sehr wichtig war, wenn vermutlich auch nicht wichtiger als die Nichtrealisierung des Schindelwagens. Effektiv lässt sich nicht exakt feststellen oder quantifizieren, welches - 10 -