3.3. Wird der Kostenverteilschlüssel stattdessen konsequent und streng nach dem Unterliegerprinzip ermittelt, durch Gewichtung der Bedeutung der beiden Anträge (betreffend Verweigerung der Baubewilligung für den Schindelwagen und Konzertverbot) im Vergleich zum gesamten Streitgegenstand, scheidet ein Anteil von 4/5 zu Lasten der Beschwerdeführerin und ein solcher von 1/5 zu Lasten der Beschwerdegegnerin klarerweise aus. Dies würde nämlich bedeuten, dass ihr Antrag betreffend Konzertverbot, mit welchem sie unterlegen ist, für die Beschwerdeführerin eine viermal so hohe Bedeutung hatte wie derjenige betreffend Verweigerung der Baube-