Gerade mal auf einer von insgesamt neun Seiten habe sich ihre materielle Beschwerdebegründung mit diesem Antrag befasst. Die restlichen acht Seiten hätten sich der zu Unrecht erteilten Baubewilligung gewidmet. Ihr sei auch immer in erster Linie daran gelegen gewesen, dass diese Baubewilligung aufgehoben werde. Das ergebe sich schon aus den Akten des Baubewilligungsverfahrens, konkret aus ihrer Einwendung vom 20. Mai 2021, ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2021, dem Protokoll der Einwendungsverhandlung vom 23. Juli 2021 und ihrer Stellungnahme vom 1. November 2021, die nur am Ende zwei Absätze mit Ausführungen zum beantragten Konzertverbot enthalten habe.