3. Das BVU, Rechtsabteilung, stellte diese Eingabe den Verfahrensbeteiligten am 3. Februar 2022 zur Kenntnisnahme zu. Bei dieser Gelegenheit wurde A. darauf hingewiesen, dass ohne ihren Gegenbericht, wonach sie an ihrem Antrag auf Erteilung eines Verbots für die Durchführung von Konzerten auf der Parzelle Nr. aaa festhalte, das Beschwerdeverfahren aufgrund des Rückzugs des Baugesuchs und daraus resultierender Hinfälligkeit der angefochtenen Baubewilligung vollständig zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben werde. -3-