A. Am 30. November 2021 bewilligte der Gemeinderat Q. der C. AG die Aufstellung eines Schindelwagens mit integriertem Backofen sowie die Errichtung einer Kiesfläche zwischen Schindelwagen und Konzertbühne auf der Parzelle Nr. aaa der Gemeinde Q. Gleichzeitig hiess der Gemeinderat die von A. gegen dieses Bauvorhaben erhobene Einwendung im Sinne der Erwägungen teilweise gut und wies sie im Übrigen ab. B. 1. Dagegen erhob A. am 22. Dezember 2021 Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, und stellte die folgenden Anträge: