Fläche des Autounterstands als deutlich zu gross erweist: - Geht man von der Vollgeschossfläche aus, die unmittelbar unter dem Attikageschoss liegt (d.h. der Fläche des EG; Erw. II/2.2), so ergibt sich – bei Nichtberücksichtigung der Fläche des Autounterstands – eine erlaubte Attikageschossfläche von ca. 78.94 m2 (= 60 % von ca. 131.56 m2 [= 128.65 m2 {gemäss Plan "Kubische Berechnung Erdgeschoss, Untergeschoss", 26.10.2020, Plan-Nr. RUE_18} + ca. 2.91 m2 für die beiden abgrenzenden Wände zum Autounterstand {siehe z.B. Plan "Grundriss Erdgeschoss/Strassenniveau", 26.10.2020, Plan-Nr. RUE_03}]). Die geplante Attikageschossfläche von 108.75