Bei einer Gesamtbetrachtung ergibt sich somit, dass der westliche Teil des Gesamtgebildes (unter Ausblendung des Attikageschosses) den Wohntrakt bildet, wobei auf der Ebene UG auch eine grosszügige, einseitig offene Loggiafläche vorhanden ist. Der östliche Teil des Gebildes besteht dagegen aus einer leeren Gebäudehülle, beinhaltend grosszügige Flächen an einseitig offenen Hallen/Loggien sowie am bestehenden Autounterstand, was sich auch optisch zeigt. Daran ändert nichts, wenn die Bauherrschaft (entgegen den bisherigen Baugesuchsplänen) neu vorbringt, die Abstellplätze mit gläsernen Garagentoren zu verschliessen.