Norden geöffnete Loggia. Die Fläche des östlichen Teils beträgt im UG (unter Ausblendung des Fahrrad-/Abstellraums) ca. 88.05 m2 (= 188.65 m2 [Angaben Beschwerdeführer: BGF UG, Plan "Nutzungsnachweis Erdgeschoss", 26.10.2020, Plan-Nr. RUE_15] - 100.6 m2 [Fläche UG westlicher Teil, siehe oben] wobei es sich (unabhängig von den Bezeichnungen ["Gartenhalle Bestand", "Loggia"] in den Plänen) bei der gesamten Fläche letztlich um eine einseitig offene Halle handelt. Die Fläche des EG beträgt im östlichen Teil 74.96 m2 (= 187.4 m2 [Angaben Beschwerdeführer: BGF EG, gemäss Plan "Nutzungsnachweis Attikageschoss, 26.10.2020, Plan-Nr. RUE_16] - 112.44 m2 [