2.3.2. Betrachtet man das Bauvorhaben, so fällt auf, dass der bestehende Autounterstand (Carport) – im welchem sich die Parkplätze des bestehenden Dreifamilienhauses befinden – und die darunter befindliche bestehende Gartenhalle in den Neubau integriert werden sollen. Das bestehende Konstrukt ist sowohl auf der Ebene UG als auch auf der Ebene EG mindestens einseitig offen. Es ist vorgesehen, westlich an das Bestehende den eigentlichen Neubau anzubauen. Zudem soll nördlich an das bestehende Konstrukt auf beiden Ebenen die Fläche um eine vorgelagerte, einseitig offene Loggia erweitert werden.