2.1.4. Der Gemeinderat, der das Baugesuch bewilligt hat, verweist auf seine Ausführungen in der Baubewilligung und vor Vorinstanz (Beschwerdeantwort Gemeinderat). In der Baubewilligung bezeichnete er am Gesuch störend, dass alles bis in letzte Detail ausgereizt sei und die Baute dank zahlreicher Loggias und Wintergärten sehr gross werde. Es entstehe ein grosses Volumen, aber ein wesentlicher Teil davon müsse nicht in die Ausnützungsziffer eingerechnet werden. Dadurch werde ein übergrosses Attikageschoss möglich. Dies sei unschön, aber – wie die Beurteilung der Kanzlei H._____ zeige – offensichtlich zulässig (vgl. Vorakten BVURA.22.375, act. 6 und act.