sigen Attikageschossfläche von der Geschossfläche auszugehen, die unmittelbar unter dem Attikageschoss liege, d.h. hier der Fläche des EG. Diese erscheine gegenüber dem UG, werde hier die Loggia beim Treppenaufgang zu den beiden Technikräumen dazugezählt, nicht derart überdimensioniert und könne am ehesten als Normalgeschoss angesehen werden. Das EG umfasse zwei Zimmer, den Korridor, das Bad sowie den verglasten, aber nicht auskragenden/vorstehenden Wintergarten und die östlich geplante, innenliegende Loggia, was zu einer Fläche von rund 128.42 m2 führe. Der bestehende, offene Autounterstand (Carport) könne, obwohl daran angebaut werde, klarerweise nicht als integrierender Be-