In der Wohnzone W2 ist eine Gesamthöhe von 11 m zugelassen. Der kleine Grenzabstand beträgt 3.5 m, der grosse 8 m (§ 8 Abs. 1, ferner auch Abs. 5, BNO). 2. 2.1. 2.1.1. Umstritten ist die Grösse des geplanten Attikageschosses. Die Vorinstanz erörterte, sowohl das EG als auch das UG stellten vorliegend Vollgeschosse dar. Nach der Rechtsprechung sei für die Berechnung der zuläs- - 12 -